Allgemeine Geschäfts-Bedingungen, AGBs
1. Pensionsvertrag
1.1 Zwischen dem Tierhalter des in Pension gegebenen Tieres und dem Inhaber der Hundepension Sweet Home wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der Pension Sweet Home ausgehängt. Der Tierhalter bestätigt von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundepension Sweet Home Kenntnis erlangt zu haben und damit einverstanden zu sein.
1.2 Die Tierpension Sweet Home gewährleistet jedem in Pension gegebenen Tier, während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände die Unterbringungsart, die der Tierhalter bei Abgabe des Tieres besichtigen konnte.
1.3 Der Tierhalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in der Hundepension Sweet Home der Aufenthaltsort und eine Kontakttelefonnummer des Tierhalters oder der eines Vertreters von ihm bekannt ist, so dass die Pension den Tierhalter oder seinen Vertreter jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
1.4 Der Tierhalter wird über die Unterbringung und die Tierhaltung in der Pension durch das Beratungsgespräch der Pension Sweet Home eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und der medizinischen Versorgung und des Verhaltens des Hundes oder akute Verletzungen sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben.
1.5 Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. – Zusammenführungen von Gasthunden werden, wenn überhaupt, nur nach Zustimmung der jeweiligen Halter durchgeführt.
1.6 Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter Punkt 1.5 genannten Fälle erfasst.
2. Tierarztkosten / Tierheim
2.1 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen.
2.2 Der Tierhalter versichert, dass sein in Pension gegebenes Tier die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Die Impfungen sind durch einen Impfpass nachzuweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Pension Sweet Home berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachzuholen zu lassen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Pension Sweet Home übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.
Hunde müssen innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten haben: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Lestospirose, Parvovirose und Virushusten (Zwingerhusten).
2.3 Das in Pension gegebene Tier wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Tierhalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 15 Tagen im Namen des Eigentümers einem Tierheim zugeleitet oder einem Dritten übereignet, ohne dass seitens des Tierhalters ein Anspruch auf Auskunft über den Verbleib oder ein Anspruch auf Vergütung besteht. Das Tierheim oder der Dritte wird von der Pension Sweet Home ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, sowie die Kosten durch die Überschreitung der vereinbarten Pensionsdauer werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Pension Sweet Home geben, oder die Hündin wird während des Aufenthaltes dort läufig, und dieses wird der Hundeension verschwiegen, so wird für die dann möglicher Weise auftretenden Folgen (eventuelle Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Zusätzliche Kosten für eine alternative Unterbringung der läufigen Hündin, gehen zu Lasten des Hundehalters.
2.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung oder Verletzung des in Pension zu gebenden Tieres ist ausdrücklich vom Tierhalter bekannt zu geben. Die Pension Sweet Home übernimmt keine Haftung für kranke oder verletzte Tiere und deren Folgen.
3. Pensionspreise
3.1 Der Tierhalter verpflichtet sich, pro Pensionstag den vereinbarten Preis zu bezahlen. Der Pensionstag geht vom Bring-Tag bis jeweils 12:00 Uhr des Folgetages. Werden die Hunde später abgeholt (Late-Check-out), dann kommt ein halber Tag hinzu, nach 17:00 Uhr berechnen wir einen ganzen Tag zusätzlich. Soll das Check-in bereits vor 14:00 Uhr sein (Early-Check-in), dann berechnen wir einen halben Tag zusätzlich. Die Check-in- und Check-out-Uhrzeiten sind bitte in jedem Fall bei Buchung mit zu vereinbaren.
3.2 Der Pensionspreis ist im Voraus zu entrichten. Wird das Tier vor Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer abgeholt, so gibt es keine Erstattung für nicht genutzte Unterbringungszeit.
4. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten für das Bringen und Abholen der Hunde sind nach Absprache.
5. Haftung
Die Pension Sweet Home schließt jede Haftung aus, es sei denn Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Sorgfaltspflicht herbeigeführt. Gleiches gilt für eine Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.